Brexit
Handel mit Großbritannien nach EU-Austritt

Ende Dezember 2020 lief die Übergangsregelung zwischen der EU und Großbritannien aus. Fest steht, dass sich Änderungen im Handel mit Großbritannien ergeben werden. Worauf müssen sich die Maschinen- und Anlagebauunternehmen einstellen?
Welche Vorschriften gilt es fortan zu beachten? Was ändert sich? Der VDMA unterstützt seine Mitglieder und gibt Antworten auf alle Fragen rund um den Brexit.

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Die anhaltenden Schwierigkeiten im Handel zwischen der EU und Großbritannien belasten zunehmend die Unternehmen. Der VDMA fordert, die Regeln anzupassen und Bürokratie abzubauen.
Nach der Ankündigung des Ministeriums für Wirtschaft und Handel soll es eine Verlängerung der Nutzung der CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich (VK) auf unbestimmte Zeit geben. Viele Fragen bleiben.
Die gute Nachricht ist: Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Automobilisten drohen mit Rückzug aus UK. Grund ist der Brexit-Handelsvertrag. Von den Folgen wäre auch der Maschinenbau betroffen. Dass dieser gerade erst auf einen Erholungskurs eingeschwenkt ist, zeigt unser aktualisiertes UK-Chart-Pack.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben am 27. Februar 2023 eine grundsätzliche Einigung über Nordirland erzielt. Was sind die wichtigsten Elemente dieses sogenannten Windsor-Rahmens?
Bis 31.12.2024 dürfen CE-gekennzeichnete Produkte ins Vereinigte Königreich geliefert werden. Die Übergangsfrist zur Verwendung der CE- statt der UKCA-Kennzeichnung wurde ein weiteres Mal verlängert.
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Mit einer Umfrage will die Bundesregierung die Wirkung von Fördermitteln und die damit ermöglichte Außenwirtschaftsförderung sowie Perspektiven für eine Weiterentwicklung analysieren.
Interview mit Dr. Frank Wohnsland, VDMA Verfahrenstechnische Maschinen und Apparate
Für die Einreise aus der EU in das Vereinigte Königreich (VK) ist ab dem 1. Oktober 2021 für fast alle Reisenden ein Reisepass erforderlich, bis auf wenige Ausnahmen.
Der VDMA stellt seinen Mitgliedern ein umfangreiches Informationspaket zur Verfügung, das auch einen Kurzleitfaden enthält.
Ende 2020 hat Großbritannien die EU verlassen mit Auswirkungen auf das Inverkehrbringen von Produkten auf dem britischen Markt. So wird u.a. das CE-Zeichen künftig durch ein UKCA-Zeichen ersetzt.
Das Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bringt ein wenig Stabilität in die angespannte Lage. Manches muss aber nachverhandelt werden, zum Beispiel die Vorschriften bei der Entsendung von Arbeitnehmern.
Der VDMA bietet zu aktuellen Außenhandelsthemen Informationsveranstaltungen an, im Web und live vor Ort.
Zu den Auswirkungen des Brexit auf Nordirland gibt es gute Nachrichten: Die CE-Kennzeichnung darf weiterhin verwendet werden. Daher dürfen Produkte in Nordirland weiterhin mit CE-Kennzeichnung vermarktet werden.
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Mit dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion hat sich bei Ex- und Import die Abwicklung vollständig geändert. Wegen vieler in der Praxis noch bestehenden Fragen hat die EU-Kommission klarstellende Leitlinien veröffentlicht.
Der VDMA begrüßt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, da es eine Grundlage für die zukünftigen Beziehungen mit diesem Land darstellt.
Der Brexit ist vollzogen, die Auswirkungen auf REACH sind vielfältig. Der Teufel steckt dabei im Detail.
Das Handels- und Kooperationsabkommen der EU und UK enthält Bestimmungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich.
Das Protokoll zum Freihandelsabkommen enthält Regelungen (Sozial Security Coordination – SSC), die die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern gewährleisten.
Der Deutsche Zoll hat Details zur Zollabwicklung nach dem Ende der Übergangsphase am 01. Januar 2021 veröffentlicht. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktische Zollabwicklung anzupassen.
Interview mit Yvonne Heidler, VDMA Außenwirtschaft
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