Die Kommission hat mit der Freigabe der zweiten Version des Leitfadens zur neuen Maschinenrichtlinie die Arbeiten vorerst abgeschlossen. Der Leitfaden soll in bestimmten Zeitabständen überarbeitet werden, um die Erfahrungen in der Anwendung in die Kommentierungen einfließen zu lassen. Der Leitfaden wurde von der Kommissions-Arbeitsgruppe anlässlich der Sitzung vom 19. und 20. Mai fertig gestellt. Damit sind die Kommentierungen zur gesamten Maschinenrichtlinie verfügbar. Im Unterschied zur ersten Version wurden die Kommentierungen zu folgenden Teilen der Maschinenrichtlinie hinzugefügt:
- Anhang III, CE-Kennzeichnung
- Anhang IV, Kategorien von Maschinen, für die besondere Verfahren der Konformitätsbewertung anzuwenden sind
- Anhang V, Nicht abschließende Liste von Sicherheitsbauteilen
- Anhang VII, technische Unterlagen für Maschinen und spezielle technische Unterlagen für unvollständige Maschinen
- Anhang VIII, Unterlagen der internen Fertigungskontrolle
- Anhang IX, EG-Baumusterprüfung
- Anhang X, umfassende Qualitätssicherung
- Anhang XI, Mindestkriterien für benannte Stellen (externe Prüfstellen)
Die Version aus Dezember 2009 enthielt bereits die Kommentierungen zu den Artikeln 1 bis 29, zum Anhang I mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen und zum Anhang II mit der EG-Konformitäts- und Einbauerklärung. Jetzt stehen die Kommentierungen zu allen Bestimmungen der Richtlinie zur Verfügung.
Die Kommission plant Übersetzungen des Leitfadens in allen Amtssprachen der Gemeinschaft anzufertigen. Ein Zeitplan für die Veröffentlichung der Übersetzungen wurde von der Kommission noch nicht veröffentlicht. Der VDMA wird seine Mitglieder jedoch über die Verfügbarkeit der Sprachfassungen rechtzeitig informieren.






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