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Mindestlohn - VDMA sieht sich durch IW-Studie bestätigt
07.02.2013 |
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Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) bestätigt die Auffassung des VDMA hinsichtlich der negativen Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns auf den deutschen Arbeitsmarkt. Auch wenn der Maschinen- und Anlagenbau von einem gesetzlichen Mindestlohn aufgrund der tariflichen Lohnhöhe kaum betroffen sein wird, so ist ein Mindestlohn aus ordnungspolitischen Gründen abzulehnen. Zwar sollen durch die Mindestlöhne Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich geschützt werden, doch ist durch diese Maßnahme eine Verschärfung der Situation am Arbeitsmarkt zu erwarten. Über kurz oder lang werden nur Arbeitsverhältnisse im Wettbewerb bestehen bleiben, in denen der Ertrag die Kosten übersteigt. Die Leidtragenden sind dann gerade diejenigen, die geschützt werden sollen. Zudem erschwert ein Mindestlohn für viele Arbeitslose den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Einschätzung wird vom IW Köln im Ergebnis geteilt. Zudem wirke ein gesetzlicher Mindestlohn – anders als von vielen Befürwortern einer Lohnuntergrenze behauptet - nicht als ein „Anti-Armuts-Instrument". Außerdem besteht aus Sicht des VDMA im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Lohnfindung die Gefahr, dass die Lohnhöhe zum Spielball der politischen Interessen wird und von der jeweiligen Wirtschaftslage der Unternehmen abgekoppelt wird. Rechtlich gesehen widerspricht die gesetzliche Lohnfindung der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie und gehört nicht in die Hände von politischen Entscheidungsträgern. Diese Grundkritik bleibt auch im Hinblick auf die branchenspezifischen Mindestlöhne bestehen. Insbesondere darf durch eine weitere Ausweitung der Branchenmindestlöhne keine flächendeckende Lohnuntergrenze geschaffen werden. Der VDMA spricht sich daher nochmals klar gegen die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze aus. Es ist zudem nicht akzeptabel, dass die politischen Parteien das Thema „Mindestlohn" lediglich nutzen, um im kommenden Bundestagswahlkampf Stimmen zu sammeln und dabei die negativen Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt bewusst in Kauf nehmen.
Bildquelle: Klaus-Uwe Gerhardt, www.pixelio.de Seus, Fabian 0 Kommentare | Zurück Ähnliche Artikel Frauenquote: Bundestag lehnt Einführung vorerst ab 19.04.2013 Frauenquote: Bundestag lehnt Einführung vorerst ab Der Bundestag hat am 18.04.2013 mit einer Mehrheit aus Stimmen von Union und FDP die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote auf Grundlage eines von der SPD ins Leben gerufenen Gesetzentwurfs abgelehnt. Arbeitsmarkt: Rückschritt durch Regulierung 16.04.2013 Arbeitsmarkt: Rückschritt durch Regulierung Die Ankündigungen der SPD, im Falle eines Wahlsieges den Arbeitsmarkt deutlich stärker zu regulieren, bedeuten aus Sicht des VDMA einen gefährlichen Rückschritt und schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland, den Unternehmen sowie den Beschäftigten. Dringend benötigte Fortschritte lassen die Beschlüsse auf dem Sonderparteitag am 13./14.04.2013 nicht erkennen. VDMA: Branchenzuschläge verteuern die Zeitarbeit und schränken die betriebliche Flexibilität ein 02.04.2013 VDMA: Branchenzuschläge verteuern die Zeitarbeit und schränken die betriebliche Flexibilität ein Als Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen den Arbeitgebern der Zeitarbeit und der IG Metall im Mai steigen ab 1. November 2012 die Löhne der Zeitarbeitnehmer durch die Zahlung von Branchenzuschlägen deutlich an. Dr. Hannes Hesse, Hauptgeschäftsführer des VDMA, erklärt hierzu: „Die kommende Tarifangleichung führt zu einer deutlichen Verteuerung der Zeitarbeit. Dies schadet der betrieblichen Flexibilität und geht zu Lasten des deutschen Arbeitsmarktes. Klare Kante in der Zypernkrise 25.03.2013 Klare Kante in der Zypernkrise In letzter Minute und nach zähen Verhandlungen haben sich EU und Zypern auf einen tragfähigen Rettungspakt geeinigt, bei dem Zypern rund 5,8 Milliarden Euro vor allem durch Belastungen des eigenes Finanzsektors aufbringen muss. Dies entspricht der generellen Position des VDMA, dass die Solidarität zwischen den europäischen Ländern richtig und selbstverständlich ist, aber nicht einseitig, bedingungs- und grenzenlos sein darf. Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Zeitarbeiter 15.03.2013 Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Zeitarbeiter Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits im letzten Jahr klargestellt hatte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) seit ihrer Gründung 2002 nicht tariffähig war und alle mit ihr abgeschlossenen Tarifverträge als nichtig anzusehen sind, hat das BAG die Rechte der Zeitarbeiter weiter gestärkt: | |
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