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„Anti-Stress-Verordnung“ – Regelungen ohne Nutzen
31.01.2013 |
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Die Diskussion um den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ist in vollem Gange. Die Gewerkschaften fordern dabei den Erlass einer sog. „Anti-Stress-Verordnung". Der VDMA hält ein neues Regelwerk des Gesetzgebers jedoch für überflüssig und nicht zielführend. Bereits heute sind die Unternehmen zur Prävention und zur Gefährdungsvermeidung im Bereich des psychischen Arbeitsschutzes gesetzlich verpflichtet. Grundlage hierfür ist das derzeit geltende Arbeitsschutzgesetz, das den Arbeitgeber u.a. verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dahinter verbirgt sich eine systematische Untersuchung von Gefährdungen und deren Ursachen, um daraus wiederum entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Regelungen sind dabei bewusst abstrakt und weit gefasst worden, um den Beteiligten Raum für individuelle Schutzmaßnahmen zu bieten. Gerade dieser Raum ist zum Schutz der Beschäftigten und zur Erarbeitung von betrieblichen Konzepten zur Bekämpfung einer Überbeanspruchung dringend erforderlich. Eine „Anti-Stress-Verordnung", die eine Konkretisierung der bisherigen Vorschriften durch zusätzliche starre Kriterien verfolgt, ist hier kontraproduktiv. Im Bereich des Arbeitsschutzes sind alle Beteiligten - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - auf klare Rahmenbedingungen angewiesen, die bedarfsgerechte und an den Bedürfnissen der Beteiligten ausgerichtete Lösungen zulassen. Solche Lösungen lassen sich optimal wiederum nur auf betrieblicher Ebene finden. Dabei geht es nicht nur um den Arbeitnehmerschutz, sondern auch um das Interesse des Unternehmens an gesunden und motivierten Mitarbeitern. Zudem können neue Regelungen - seien sie auch noch so detailliert und ausführlich - die Vielschichtigkeit der psychischen Belastungen nur unzureichend erfassen und bewerten. Der Umstand, dass ein Mitarbeiter seine Arbeit als Stress oder psychische Belastung empfindet, darf nicht automatisch zu der Annahme führen, dass die Vorgaben des Arbeitgebers hierfür die alleinige Ursache bilden. Oft ist ein Zusammenspiel von sozialen und privaten Problemen, gebündelt mit den Anforderungen an den Arbeitsplatz, der Grund für eine empfundene psychische Belastung. Neue gesetzliche Vorgaben helfen hier aber keinem der Beteiligten weiter. Kontakt: Fabian Seus VDMA Abt. Recht Telefon: 069 / 6603 – 1350 E-Mail: fabian.seus@vdma.org
Bildquelle: Gerd Altmann / pixelio.de Seus, Fabian 0 Kommentare | Zurück Ähnliche Artikel Frauenquote: Bundestag lehnt Einführung vorerst ab 19.04.2013 Frauenquote: Bundestag lehnt Einführung vorerst ab Der Bundestag hat am 18.04.2013 mit einer Mehrheit aus Stimmen von Union und FDP die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote auf Grundlage eines von der SPD ins Leben gerufenen Gesetzentwurfs abgelehnt. Arbeitsmarkt: Rückschritt durch Regulierung 16.04.2013 Arbeitsmarkt: Rückschritt durch Regulierung Die Ankündigungen der SPD, im Falle eines Wahlsieges den Arbeitsmarkt deutlich stärker zu regulieren, bedeuten aus Sicht des VDMA einen gefährlichen Rückschritt und schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland, den Unternehmen sowie den Beschäftigten. Dringend benötigte Fortschritte lassen die Beschlüsse auf dem Sonderparteitag am 13./14.04.2013 nicht erkennen. Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Zeitarbeiter 15.03.2013 Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte der Zeitarbeiter Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits im letzten Jahr klargestellt hatte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) seit ihrer Gründung 2002 nicht tariffähig war und alle mit ihr abgeschlossenen Tarifverträge als nichtig anzusehen sind, hat das BAG die Rechte der Zeitarbeiter weiter gestärkt: Betriebsklauseln sind im Tarifvertrag unabdingbar 14.03.2013 Betriebsklauseln sind im Tarifvertrag unabdingbar VDMA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hannes Hesse hat sich entschieden gegen die Forderung der IG Metall ausgesprochen, der nächste Tarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie dürfte keine betriebsspezifischen Klauseln mehr enthalten. „Wer den Unternehmen trotz ihrer sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Situation keinen Spielraum bei der Umsetzung des Tarifvertrags gibt, gefährdet den Flächentarifvertrag“, sagte Hesse. VDMA: Werkverträge nicht kaputt regulieren 14.03.2013 VDMA: Werkverträge nicht kaputt regulieren Anlässlich einer Expertenanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich der VDMA entschieden dagegen gewandt, Werkverträge gesetzlich einzuschränken. „Die Gesetzeslage ist glasklar: Wer Werkverträge missbraucht, muss schon heute mit empfindlichen Sanktionen rechnen“, sagte VDMA-Hauptgeschäftsführer Dr. Hannes Hesse. Eine weitere Regulierung sei überflüssig. | |
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