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Luftsicherheit - EG-Kommission korrigiert Termin für das Inkrafttreten wichtiger Vorschriften

07.03.2013 | id:1160682

Durch eine vom VDMA initiierte Aktion des BDI wurde durch die EG-Kommission in der VO (EU) 189/2013 vom 5. März 2013 als neuer Termin zum Inkrafttreten wichtiger Vorgaben zur Luftsicherheit der 28. April 2013 festgelegt.

Das bedeutet für Sie als Luftfrachtverlader: Stichtag statt 26. März 2013 ist jetzt der 29. April 2013. Ab diesem Datum dürfen nur noch Luftfrachtsendungen behördlich zugelassener bekannter Versender (bV) ohne  Kontrollen geflogen werden. Wenn Sie bis dahin noch kein bV sind, müssen Ihre Sendungen ohne Ausnahme kontrolliert werden. Wenn Röntgen nicht möglich ist  - dies gilt für viele Produkte unserer Branche - erfolgt dies durch eine Handkontrolle, wozu die Ware komplett ausgepackt werden muss. Da nach den aktuellen Zahlen ca. 75-80 Prozent des Gesamtaufkommens nicht in der  sogenannten sicheren Lieferkette abgewickelt werden kann, wird dies dann zu deutlichen Verzögerungen führen.

Inzwischen haben sich rund 1.000 Unternehmen entschlossen den Status als bekannter Versender zu erwerben. Für etwas mehr als 1.200 Standorte wurde das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, täglich kommen neue hinzu. Viele weitere Unternehmen bereiten sich - ohne diesen Status - ebenfalls auf diesen Termin vor, in dem sie sich Partner suchen, die Kontrollen durchführen dürfen und so die Luftfrachten ohne größere Verzögerungen als sicher an die Luftfrachtgesellschaft übergeben werden können.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten: der VDMA hält hier weitreichende Informationen für Sie bereit.

Kontakt:
Ingo Elste
Telefon +49 69 6603-1648
ingo.elste@vdma.org

Elste, Ingo
Elste, Ingo
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