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Frauenquote – Kritik der Wirtschaft zeigt erste Erfolge

07.03.2013 | id:1158013

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten stößt bei der Bundesregierung auf Ablehnung. Das Kabinett hat die ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brüssel verpflichtet, ab sofort für diese ablehnende Haltung einzutreten.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft hatten Ende Februar unter Mitwirkung des VDMA in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesregierung nochmals ihre Bedenken im Hinblick auf eine starre Quote zum Ausdruck gebracht. Die geplante EU-Richtlinie ist nicht nur unionsrechtlich unzulässig, sondern sie täuscht lediglich eine politische Lösung vor. Gesetzliche Quoten – sei es auf nationaler oder europäischer Ebene – sind in der Wirtschaft jedoch sachfremd. Entsprechende Regelungen können die Erfordernisse der Wirtschaft nur unzureichend berücksichtigen. Sie sind blind für die Gegebenheiten und Strukturen der jeweiligen Branchen. Die Lösung ist im Interesse aller Beteiligten deshalb in einer gezielten und nachhaltigen Frauenförderung zu sehen. Dabei darf sich die Förderung nicht allein auf Führungspositionen beschränken, sondern muss alle Bereiche des Wirtschaftslebens erfassen. Aber gerade solche Maßnahmen blendet der Entwurf völlig aus.

Kontakt:

Fabian Seus
VDMA Abt. Recht
Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik
Telefon: 069 / 6603 – 1350
E-Mail: fabian.seus@vdma.org

 

Link zum FAZ-Artikel

Seus, Fabian
Seus, Fabian
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